Allgemeine Geschäftsbedingungen

KUGE Bau AG – geruestbauschweiz.ch
Stand: Februar 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der KUGE Bau AG (nachfolgend "wir" oder "Anbieter") im Bereich Gerüstbau, Gerüstvermietung, Montage und Demontage. Sie gelten gegenüber Geschäftskunden und Privatpersonen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsabschluss

Alle Angaben auf unserer Website (Preise, Lieferzeiten, Leistungsbeschreibungen) sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Post) zustande. Offerten sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Alle vertragsrelevanten Mitteilungen erfolgen schriftlich (E-Mail, Post). E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind.

3. Leistungsumfang

Im Preis enthaltene Leistungen werden in der Offerte detailliert aufgeführt. In der Regel umfassen sie:

  • Planung und Beratung
  • Lieferung des Gerüstmaterials
  • Fachgerechte Montage (sofern vereinbart)
  • Miete für die vereinbarte Dauer
  • Demontage (sofern vereinbart)

Nicht im Preis enthalten (sofern nicht anders vereinbart):

  • Parkplatzgebühren, Bewilligungen
  • Mehrkosten durch erschwerte Zufahrt oder nachträgliche Änderungen
  • Verlängerung der Mietdauer über die vereinbarte Zeit hinaus

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des montierten Gerüsts und endet mit der vollständigen Demontage.

3a. Leistungserbringung und Partnerfirmen

Die KUGE Bau AG betreibt die Website geruestbauschweiz.ch als Vermittlungs- und Informationsplattform. Wir behalten uns vor, Anfragen und Aufträge je nach Verfügbarkeit, Standort und Projektumfang an qualifizierte Partnerfirmen weiterzugeben.

Die Leistungserbringung kann entweder durch die KUGE Bau AG selbst oder durch ausgewählte Partnerunternehmen im Bereich Gerüstbau erfolgen. In jedem Fall wird der Kunde vor Vertragsabschluss darüber informiert, welches Unternehmen die Leistung ausführt.

Die Partnerfirmen erfüllen dieselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards und arbeiten nach SUVA-Richtlinien.

3b Express-Gerüstbau

Unser Express-Service (Montage innerhalb 24-48h) ist abhängig von der Verfügbarkeit und wird mit einem Aufpreis von 20% auf die reguläre Montagegebühr berechnet.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern in der Offerte nicht anders angegeben. Bei Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss (z.B. zusätzliche Gerüstfläche, verlängerte Mietdauer) werden die Mehrkosten separat berechnet.

Zahlungsbedingungen:

  • Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet
  • Bei längeren Mietdauern können Teilrechnungen gestellt werden
  • Bei Aufträgen über CHF 10'000 kann eine Anzahlung von 30% vor Leistungsbeginn verlangt werden.

5. Lieferung und Montage

Wir liefern und montieren zum vereinbarten Termin. Lieferfristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet.

Pflichten des Kunden:

  • Zufahrt zur Baustelle muss gewährleistet sein (Breite, Höhe, Tragfähigkeit für Lieferfahrzeuge)
  • Ausreichend Parkplätze und Lagerplatz bereitstellen
  • Bei Verzögerungen durch fehlende Zufahrt oder unvorbereitete Baustelle behalten wir uns vor, Wartezeiten und Mehraufwand zu berechnen

Nach der Montage wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das die SUVA-Konformität des Gerüsts bestätigt.

Bei höherer Gewalt (Unwetter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) verlängern sich Lieferfristen angemessen. Wir informieren den Kunden umgehend.

Bei extremen Wetterbedingungen (Schnee, Eis, Sturm) können Montage-/Demontage-Termine verschoben werden. Zusätzlicher Aufwand durch Schneeräumung oder erschwerte Bedingungen wird separat berechnet.

6. Pflichten des Kunden

Bei Gerüstmiete mit Montageservice:

  • Baustelle zugänglich und vorbereitet halten
  • Gerüst nur bestimmungsgemäss nutzen
  • Keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst
  • Schäden oder Mängel unverzüglich melden

Bei Gerüstmiete ohne Montage (Selbstaufbau):

  • Aufbau nur durch qualifiziertes Personal mit entsprechender SUVA-Ausbildung
  • Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften
  • Kunde trägt die volle Verantwortung für die fachgerechte Montage und haftet für Schäden

Das Gerüst darf nicht an Dritte weitergegeben oder vermietet werden.

7. Sicherheit und SUVA-Vorschriften

Alle von uns montierten Gerüste entsprechen den SUVA-Richtlinien und werden mit Abnahmeprotokoll übergeben.

Der Kunde ist verpflichtet, das Gerüst regelmässig auf Mängel zu überprüfen (insbesondere nach Unwetter oder besonderen Belastungen) und uns Schäden unverzüglich zu melden.

Bei unsachgemässer Nutzung, Manipulation oder fehlender Wartung durch den Kunden übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

8. Mietdauer und Rückgabe

Die vereinbarte Mietdauer ist in der Offerte festgehalten.

Verlängerung: Bei Bedarf kann die Mietdauer verlängert werden. Die Verlängerung muss spätestens 7 Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer schriftlich beantragt werden. Die Konditionen für die Verlängerung werden separat vereinbart.

Rückgabe/Demontage: Das Gerüst muss in ordnungsgemässem Zustand zurückgegeben werden. Verschmutzungen durch normale Nutzung sind akzeptabel. Bei Beschädigungen durch unsachgemässe Nutzung werden Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung gestellt.

9. Haftung und Gewährleistung

Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen entstehen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Personenschäden.

Gewährleistung: Wir gewährleisten, dass die gelieferten Gerüste in einwandfreiem technischem Zustand sind. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu melden. Bei berechtigten Mängeln werden wir nachbessern oder das Material austauschen.

Versicherung: Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Gerüst gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu versichern, sofern es ohne Montageservice gemietet wird.

10. Eigentumsvorbehalt

Das Gerüstmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Der Kunde darf das Material nicht verpfänden, verkaufen oder an Dritte weitergeben.

11. Rücktritt und Stornierung

Stornierung durch den Kunden:

  • Bis 14 Tage vor vereinbartem Liefertermin: kostenfrei
  • 7-13 Tage vor Liefertermin: 30% der Auftragssumme
  • Weniger als 7 Tage vor Liefertermin: 50% der Auftragssumme
  • Bei Absage am Liefertag oder Nichterscheinen: 100% der Auftragssumme

Rücktritt durch den Anbieter: Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung unmöglich wird (z.B. Material nicht verfügbar, höhere Gewalt). Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Sollte das vereinbarte Gerüstmaterial nicht verfügbar sein, informieren wir den Kunden unverzüglich und bieten eine gleichwertige Alternative an. Der Kunde kann bei Ablehnung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

12. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemie, behördliche Anordnungen) ruhen unsere Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

13. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand:

  • Bei Geschäftskunden: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Wünnewil-Flamatt
  • Bei Privatpersonen: Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen

16. Foto- und Referenznutzung

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde einverstanden, dass wir Fotos des montierten Gerüsts für Referenzzwecke, Website und Marketing erstellen und verwenden dürfen. Personenbezogene Daten oder sensible Details werden nicht veröffentlicht. Der Kunde kann der Veröffentlichung widersprechen.

KUGE Bau AG
Industriestrasse 54
3175 Wünnewil-Flamatt
Schweiz