





Festpreis • SUVA-konform • Offerte innert 24h • Express-Service verfügbar
Flachdächer, Steildächer, Fassaden, Treppenhäuser – jede Baustelle benötigt andere Absturzsicherungen. Wir analysieren vor Ort, welche Lösung für Ihr Projekt funktioniert: frei stehende Geländer, wenn Sie die Dachhaut nicht durchdringen dürfen. Fangnetze, wenn kein Platz für ein Vollgerüst ist. Dachfanggerüste bei Steildächern über 30 Grad. Unser Projektmanager besichtigt Ihre Baustelle, plant die Schutzmassnahmen und liefert eine Offerte mit Festpreis.

Unsere Mitarbeiter montieren die Gerüste selbst, wir brauchen nur das Material. Der Gerüstverleih von Gerüstbau Schweiz funktioniert unkompliziert: Bestellung, Lieferung, Abholung – alles läuft. Das Material ist in gutem Zustand und immer vollständig. Bei Rückfragen ist das Team schnell erreichbar.

Bei einem Sanierungsprojekt im Zürcher Seefeld brauchten wir ein Spezialgerüst für eine denkmalgeschützte Fassade. Gerüstbau Schweiz hat die Anforderungen verstanden und eine Lösung geliefert, die sowohl die Denkmalpflege als auch unseren Zeitplan berücksichtigt hat. Die Zusammenarbeit war unkompliziert und professionell.

Wir führen rund 30 Fassadenaufträge pro Jahr aus und sind auf pünktliche Gerüste angewiesen. Früher hatten wir regelmässig Verzögerungen. Seit wir mit Gerüstbau Schweiz arbeiten, können wir unsere Einsätze zuverlässig planen. Die Festpreise helfen uns auch bei der Kalkulation gegenüber unseren Kunden.

Für die Fassadenreinigung unseres Einfamilienhauses brauchte ich ein Gerüst. Ich hatte keine Ahnung, was das kostet oder wie das abläuft. Gerüstbau Schweiz hat mich beraten, eine faire Offerte gemacht und das Gerüst pünktlich geliefert. Nach drei Wochen war alles wieder abgebaut. Einfacher ging es nicht.

Auf Baustellen ändern sich Dinge kurzfristig. Was ich brauche, ist ein Ansprechpartner, der erreichbar ist und schnell reagiert. Bei Gerüstbau Schweiz habe ich einen festen Projektleiter, den ich direkt per Telefon oder WhatsApp erreiche. Anpassungen werden innert Stunden geklärt, nicht Tagen.

Nach einem Sturmschaden brauchten wir innert 48 Stunden ein Schutzgerüst. Unser bisheriger Anbieter konnte frühestens in zwei Wochen. Gerüstbau Schweiz hat am nächsten Tag geliefert. Seitdem wickeln wir alle Gerüstprojekte über sie ab – auch die geplanten.

Für ein Industrieprojekt mit über 2'000 Quadratmetern Gerüstfläche brauchten wir einen Partner, der liefern kann. Gerüstbau Schweiz hat die Montage in Etappen koordiniert, sodass unsere Arbeiten parallel laufen konnten. Die Abwicklung war professionell, die Dokumentation vollständig.

Als Dachdecker brauchen wir sichere Gerüste mit korrekter Absturzsicherung. Gerüstbau Schweiz liefert SUVA-konforme Dachgerüste mit Abnahmeprotokoll. Bei Kontrollen hatten wir noch nie ein Problem. Die Montage erfolgt jeweils so, dass wir am nächsten Tag direkt loslegen können.

Für unsere Liegenschaften lasse ich regelmässig Fassadenarbeiten durchführen. Bei Gerüstbau Schweiz erhalte ich eine klare Offerte und zahle am Ende genau das. Keine Nachforderungen, keine versteckten Kosten. Das schätze ich, weil ich die Budgets gegenüber den Eigentümern verantworten muss.

Absturzsicherungen sind überall dort Pflicht, wo Mitarbeiter ab 2 Metern Höhe arbeiten. Die Bauarbeitenverordnung verlangt Kollektivschutzmassnahmen wie Schutzgeländer oder Fangnetze – persönliche Schutzausrüstung wie Auffanggurte dürfen Sie nur einsetzen, wenn Kollektivschutz technisch nicht möglich ist.
Auf Flachdächern drohen Abstürze an allen vier Seiten. Wir montieren Dach-Schutzgeländer entlang der Attika oder als freistehende Systeme mit Gegengewichten. Freistehende Geländer eignen sich, wenn Sie die Dachhaut nicht durchdringen dürfen – etwa bei Abdichtungsarbeiten oder Photovoltaik-Montagen.
Bei Fassadenarbeiten schützen wir mit Fangnetzen, Konsolfanggerüsten oder Arbeitsgerüsten mit Seitenschutz. Fangnetze eignen sich für Sanierungen, bei denen kein Vollgerüst nötig ist – etwa beim Austausch einzelner Fassadenelemente oder bei Malerarbeiten. Die Netze montieren wir unterhalb der Arbeitsfläche und fangen Personen sowie herabfallende Gegenstände auf.
Offene Treppenhäuser und Treppenläufe im Rohbau erfordern Seitenschutz. Wir montieren temporäre Geländer an Treppenöffnungen, Podesten und Treppenläufen. Diese Geländer erfüllen die SUVA-Vorgaben für Handläufe und Knieleisten.
Baugruben ab 2 Metern Tiefe benötigen Absturzsicherungen entlang der Grubenkante. Wir montieren Schutzgeländer auf Spundwänden, Bohrpfahlwänden oder direkt am Grubenrand. Die Geländer verhindern, dass Personen oder Material in die Grube stürzen. Bei einer Tiefgarage in Basel Kleinhüningen sicherten wir eine 6 Meter tiefe Baugrube mit 120 Laufmetern Schutzgeländern. Die Betonbauer konnten so sicher an der Bodenplatte arbeiten, während Lkws an der Grubenkante Armierungseisen ablieferten.
Bei Steildächern über 30 Grad Neigung verlangt die SUVA zusätzliche Schutzmassnahmen. Wir montieren Dachfanggerüste oder Dachrandsicherungen für Dachdecker, Spengler und Solarteure. Das Fanggerüst verläuft entlang der Traufe und fängt Personen auf, die vom Dach abrutschen. Bei einem Einfamilienhaus in Thun mit 45 Grad Dachneigung montierten wir ein Dachfanggerüst für die Neueindeckung. Die Dachdecker konnten so auch bei feuchter Witterung sicher arbeiten.
Auch nach Abschluss eines Bauprojekts sind Absturzsicherungen nötig – etwa für Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen, Solaranlagen oder Fassaden. Wir montieren temporäre Schutzgeländer oder Anschlagpunkte für Wartungspersonal.
Alle unsere Gerüste entsprechen den SUVA-Richtlinien für Arbeits- und Fassadengerüste.

Sobald Ihre Arbeiten abgeschlossen sind, demontieren wir das Gerüst innert 1-2 Tagen. Wir räumen die Standfläche und entfernen alle Verankerungen.
Unsere Gerüstkapazitäten und technischen Möglichkeiten im Überblick. Diese Werte zeigen, welche Projektgrössen wir abdecken können – vom Einfamilienhaus bis zur Grossbaustelle.

Sie beschreiben uns Ihr Projekt – wir kümmern uns um den Rest. Unser Projektmanager besichtigt die Baustelle, ermittelt die erforderlichen Schutzmassnahmen und erstellt eine Offerte mit Festpreis. Nach Ihrer Freigabe montieren wir die Absturzsicherung termingerecht. Sie erhalten ein Abnahmeprotokoll für die SUVA-Kontrolle. Nach Abschluss der Arbeiten demontieren wir die Schutzeinrichtungen zum vereinbarten Termin. Das verhindert Standgelder und hält Ihren Bauablauf ein.
Bei einem Projekt in Bern Bümpliz forderte die SUVA während einer Kontrolle eine zusätzliche Absturzsicherung für ein Flachdach nach. Der Bauleiter rief uns am Dienstagnachmittag an – am Donnerstagmorgen stand das Schutzgeländer. Die Dachdecker konnten wie geplant weiterarbeiten, ohne Bauverzug. Solche Notfälle gehören bei uns zum Tagesgeschäft. Wenn Sie Express-Service benötigen, nennen Sie uns den Termin – wir prüfen die Machbarkeit und bestätigen Ihnen innert 4 Stunden, ob wir liefern können.
Jede Absturzsicherung übergeben wir mit Abnahmeprotokoll. Darin bestätigen wir, dass Schutzgeländer, Fangnetze oder Gerüste den Anforderungen nach Art. 41 BauAV entsprechen. Bei SUVA-Kontrollen weisen Sie mit diesem Dokument nach, dass die Schutzmassnahmen fachgerecht montiert wurden. Das reduziert Ihr Haftungsrisiko als Bauleiter. Bei Sonderlösungen – etwa freistehenden Geländern auf Flachdächern – liefern wir auf Wunsch einen Statiknachweis mit.
Absturzsicherungen müssen nach Abschluss der Arbeiten wieder abgebaut werden. Wir demontieren zum vereinbarten Termin – ohne dass Sie uns daran erinnern müssen. Das verhindert Standgelder und gibt die Baustelle rechtzeitig für nachfolgende Gewerke frei.
Absturzsicherungen sind kein freiwilliger Service, sondern gesetzliche Pflicht. Als Bauherr oder Bauleiter tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Arbeiten ab 2 Metern Höhe mit Schutzmassnahmen abgesichert werden. Die SUVA kontrolliert Baustellen regelmässig. Fehlen Absturzsicherungen, drohen Baustopp, Bussen und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen. Wir erklären Ihnen, welche Vorschriften gelten und wie Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllen.
Die Bauarbeitenverordnung schreibt seit der Revision 2022 vor: Ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern sind an allen Dachrändern, Fassaden und ungeschützten Stellen Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern. Diese Regelung gilt für Neubauten, Sanierungen und Unterhaltsarbeiten gleichermassen. Die 2-Meter-Grenze ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorschrift. Wer darunter liegt, benötigt keine Absturzsicherung – wer darüber arbeitet, muss Schutzmassnahmen nachweisen können.
Die SUVA verlangt vorrangig Kollektivschutzmassnahmen wie Schutzgeländer, Fangnetze oder Gerüste. Persönliche Schutzausrüstung wie Auffanggurte dürfen Sie nur einsetzen, wenn Kollektivschutz technisch nicht möglich oder mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist. Dieser Grundsatz steht in Art. 5 der Verordnung über die Unfallverhütung und wird durch die Bauarbeitenverordnung konkretisiert. Kollektivschutz schützt alle Personen im Gefahrenbereich gleichzeitig – Individualschutz sichert nur die Person, die den Gurt trägt. Deshalb haben Geländer, Netze und Gerüste immer Vorrang.
Bei Steildächern mit einer Neigung über 30 Grad gelten verschärfte Anforderungen. Ab dieser Neigung sind eine Dachdeckerschutzwand oder ein Dachfanggerüst Pflicht. Die Schutzwand muss Personen und Material auffangen, wenn jemand vom Dach abrutscht. Sie wird direkt an der Traufe montiert und in der tragenden Unterkonstruktion verankert. Die Anforderungen sind in der Norm SN EN 13374, Klasse C, geregelt. Bei Dächern über 60 Grad Neigung reicht Seilsicherung allein nicht mehr – hier müssen Hubarbeitsbühnen oder gleichwertige Vorrichtungen eingesetzt werden.
Die SUVA führt regelmässig unangemeldete Baustellenkontrollen durch. Fehlt eine vorgeschriebene Absturzsicherung, ordnet der Kontrolleur in der Regel einen sofortigen Baustopp an. Die Arbeiten dürfen erst fortgesetzt werden, wenn die Schutzmassnahmen montiert sind. Je nach Schwere des Verstosses folgen eine schriftliche Ermahnung, eine Verfügung mit Fristsetzung oder eine Prämienerhöhung gemäss Art. 92 Abs. 3 UVG. Bei wiederholten Verstössen drohen Bussen bis CHF 10'000 oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen gemäss Art. 112 UVG. Kommt es zu einem Absturzunfall ohne vorgeschriebene Sicherung, können zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach Art. 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) folgen.
In der Schweiz ereignen sich jährlich über 10'000 Absturzunfälle bei der Arbeit. Davon entfallen rund 2'000 auf das Bauhauptgewerbe. Diese Unfälle haben durchschnittlich 230 Invaliditätsfälle und 16 Todesfälle pro Jahr zur Folge. Jeder dritte Berufsunfall mit bleibenden Schäden oder Todesfolge ist ein Absturzunfall. Besonders tückisch: Rund die Hälfte aller tödlichen Abstürze ereignet sich aus Höhen bis 5 Meter. Schon bei einer Sturzhöhe von 3 Metern beträgt die Aufprallgeschwindigkeit 28 km/h – vergleichbar mit einem frontalen Aufprall gegen eine Betonwand. Absturzsicherungen verhindern nicht nur menschliches Leid, sondern auch hohe Kosten: Die SUVA beziffert die jährlichen Unfallkosten durch Abstürze auf rund 260 Millionen Franken.

Sie planen ein Bauprojekt und benötigen ein Gerüst? Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir besprechen Ihr Vorhaben und erstellen eine verbindliche Offerte.
